Resolution des Ortsverbandes der FDP Höchberg
Gefasst am 20.11.2023 anl. der Mitgliederversammlung in Höchberg
Der Ortsverband Höchberg fasst im Angesicht der Kriegshandlungen in Israel, insb. im und um den Gaza-Streifen, folgende Resolution:
Der Charta der Vereinten Nationen folgend betonen wir das selbstverständliche Recht des Staates Israel, sich gegen feindliche Terrorhandlungen zur Wehr zu setzen. Es ist darüber hinaus die Pflicht Israels, mit allen geeigneten Mitteln für die Sicherheit seiner Bürger zu sorgen.
Israel sieht sich einem asymmetrisch ausgetragenen Konflikt gegenüber, der seitens der Terrororganisation Hamas mit grausamen, menschenverachtenden Mitteln ausgetragen wird. Ein Gegner, der sich jeder Verrechtlichung und Verregelung entzieht und die Regeln der Konfliktbewältigung negiert, kann nur begrenzt mit Mitteln der völkerrechtlich zulässigen Verteidigungshandlungen bekämpft werden. Die israelische Regierung hält sich erkennbar an die Regelungen der Genfer Konvention und der Haager Landkriegsordnung. Gem. den Regeln der HLKO werden Angriffe angekündigt (Art. 26), bes. schutzwürdige Gebäude werden verschont, sofern diese nicht zu militärischen Zwecken genutzt werden (Art. 27). Grundsätzlich kündigt Israel Angriffe an, warnt mehrmals, wartet ab, fordert zum Verlassen von Gebäuden auf. Geschützten Personengruppen wird das Recht gewährt, das Land zu verlassen. Dies ist jedoch gerade dadurch, dass die Hamas vorsätzlich die Zivilbevölkerung am Verlassen des nördlichen Teils Gazas hindert und diese als Geiseln und Schutzschilde, darüber hinaus zivile und humanitäre Einrichtungen als militärische Kommandoeinrichtungen und taktische Kampfstellungen missbraucht, nur begrenzt möglich.
Die Zivilbevölkerung ist im Rahmen von Kriegshandlungen zu schützen und zu versorgen. Dies steht jedoch in einem nicht einfach aufzulösenden Widerspruch gerade zur vorsätzlichen Einbeziehung von Zivilisten in die Kampfhandlungen durch die Hamas.
Der FDP-Ortsverband Höchberg unterstützt voll inhaltlich die bisherige Reaktion Israels auf den Terrorakt der Hamas.
Gleichzeitig verurteilen wir die Sympathiekundgebungen für die sog. „Freiheitskämpfer“ der Hamas. Mord bleibt Mord und Terror bleibt Terror.
Die Bundesregierung ist aufgefordert dafür zu sorgen, dass bestehende Gesetze zu Äußerungsdelikten, der Verwendung von verfassungsfeindlichen Kennzeichen und der Volksverhetzung konsequent angewandt werden und entsprechende Strafschärfungen verwirklicht werden.